Krypto-Steuern in Deutschland
Deutschland behandelt Kryptowährungen als andere Wirtschaftsgüter im Privatvermögen — mit zwei Folgen, die vieles entscheiden: Jeder Tausch ist eine Veräußerung, und nach mehr als einem Jahr Haltedauer bleibt der Gewinn steuerfrei. Diese Seite erklärt die Haltefrist, die Freigrenze von 1.000 Euro, die Ermittlung des Gewinns nach FIFO sowie die ab 2026 greifenden Meldepflichten. Es handelt sich um allgemeine Informationen zu veröffentlichten Regeln, nicht um eine Steuerberatung.
Die vier Grundregeln
Ein Tausch ist eine Veräußerung
Wer Bitcoin gegen Ethereum tauscht, veräußert damit steuerlich den Bitcoin — auch wenn nie ein Euro geflossen ist. Maßgeblich ist der Euro-Wert im Zeitpunkt des Tauschs. Genau dieser Fall trifft auf jede Order zu, die Sie über SwapRocket ausführen.
Ein Jahr Haltefrist
Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen sind nach § 23 EStG private Veräußerungsgeschäfte. Liegen zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als zwölf Monate, bleibt der Gewinn steuerfrei — unabhängig von der Höhe. Innerhalb der Frist ist er mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.
Die Freigrenze von 1.000 Euro
Bleiben alle privaten Veräußerungsgewinne eines Kalenderjahres zusammen unter 1.000 Euro, fällt keine Steuer an. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag: Wird sie auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
Staking, Lending und Airdrops
Laufende Erträge sind in der Regel sonstige Einkünfte nach § 22 EStG und im Zuflusszeitpunkt mit dem Euro-Wert anzusetzen. Für solche Einkünfte gilt eine eigene Freigrenze von 256 Euro im Jahr. Die erhaltenen Coins gelten mit diesem Wert als angeschafft, sodass ein späterer Tausch erneut zu prüfen ist.
So wird der Gewinn ermittelt
1. Anschaffungskosten ermitteln
Zu den Anschaffungskosten gehören der Kaufpreis und die unmittelbar zurechenbaren Nebenkosten. Der Gewinn ist der Euro-Veräußerungserlös abzüglich dieser Kosten — bei einem Tausch also der Marktwert des erhaltenen Coins abzüglich dessen, was der abgegebene Coin einst gekostet hat.
2. FIFO je Wallet anwenden
Bei mehreren Zukäufen desselben Coins gilt nach dem BMF-Schreiben die First-in-first-out-Methode, und zwar grundsätzlich wallet- beziehungsweise depotbezogen. Die zuerst angeschafften Einheiten gelten als zuerst veräußert — damit steht zugleich fest, ob die Jahresfrist bereits abgelaufen war.
3. Verluste nutzen
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften sind nur mit Gewinnen derselben Einkunftsart verrechenbar, dafür aber im Wege des Rück- und Vortrags. Wer Verluste realisiert, sollte sie deshalb ebenso sorgfältig dokumentieren wie Gewinne.
4. Anlage SO und Nachweise
Steuerpflichtige Gewinne gehören in die Anlage SO der Einkommensteuererklärung, laufende Erträge in die jeweiligen Zeilen für sonstige Einkünfte. Halten Sie zu jeder Order Datum, Paar, Mengen, Euro-Wert und Gebühr fest. Die Auftragsseite Ihrer SwapRocket-Order enthält diese Angaben.
Meldepflichten ab 2026
- Mit dem Kryptomärkte-Aufsichtsgesetz und der Umsetzung der EU-Richtlinie DAC8 beginnt ab 2026 der automatische Informationsaustausch über Krypto-Transaktionen zwischen den Finanzverwaltungen der Mitgliedstaaten.
- Meldepflichtig sind die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, nicht die Nutzerinnen und Nutzer. Übermittelt werden Identifikationsdaten sowie aggregierte Werte je Kryptowert und Transaktionsart.
- Das aktuelle BMF-Schreiben vom 6. März 2025 hat das Schreiben aus 2022 abgelöst und äußert sich unter anderem zu Staking, Lending, Airdrops, DeFi und zu Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten.
- Neue Steuern entstehen dadurch nicht. Es entfällt lediglich die Annahme, nicht erklärte Vorgänge blieben unsichtbar — eine von vornherein korrekte Erklärung ist damit die einzig sinnvolle Haltung.
Rechenbeispiel
Sie kaufen im März 1 ETH für 2.000 Euro und tauschen ihn im September desselben Jahres gegen USDT, als Ethereum 3.200 Euro wert ist. Zwischen Anschaffung und Tausch liegen weniger als zwölf Monate, es entsteht also ein steuerpflichtiger Gewinn von 1.200 Euro. Bleiben Ihre privaten Veräußerungsgewinne im selben Kalenderjahr insgesamt unter 1.000 Euro, greift die Freigrenze — hier nicht. Hätten Sie denselben Tausch nach mehr als einem Jahr ausgeführt, wäre der Gewinn steuerfrei geblieben.
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Krypto-Steuern — häufige Fragen
Ist der Tausch von Krypto gegen Krypto in Deutschland steuerpflichtig?
Ja, der Tausch gilt als Veräußerung des abgegebenen Coins. Liegt die Anschaffung weniger als ein Jahr zurück, ist der Gewinn ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG und mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Nach Ablauf eines Jahres bleibt er steuerfrei.
Wie lange muss ich Kryptowährungen halten?
Mehr als zwölf Monate zwischen Anschaffung und Veräußerung. Danach ist der Gewinn unabhängig von seiner Höhe steuerfrei. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Anschaffung der konkreten Einheiten, die nach FIFO bestimmt werden.
Was bedeutet die 1.000-Euro-Freigrenze?
Bleiben sämtliche privaten Veräußerungsgewinne eines Kalenderjahres unter 1.000 Euro, fällt keine Steuer an. Wird die Grenze überschritten, ist nicht nur der übersteigende Teil, sondern der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Deshalb lohnt der Blick auf die Jahressumme vor der letzten Order des Jahres.
Welche Methode gilt für die Zuordnung der Anschaffungskosten?
Die Finanzverwaltung sieht die FIFO-Methode vor, grundsätzlich bezogen auf die einzelne Wallet beziehungsweise das einzelne Depot. Die zuerst erworbenen Einheiten gelten als zuerst veräußert.
Wie werden Staking-Erträge behandelt?
Zuflüsse aus Staking oder Lending sind in der Regel sonstige Einkünfte und mit dem Euro-Wert im Zuflusszeitpunkt anzusetzen; hierfür gilt eine Freigrenze von 256 Euro pro Jahr. Die erhaltenen Coins gelten zu diesem Wert als angeschafft, ein späterer Verkauf ist gesondert zu beurteilen.
Ändert eine Börse ohne KYC etwas an der Steuerpflicht?
Nein. Die Erklärungspflicht trifft Sie persönlich und hängt nicht davon ab, wo getauscht wurde. Ob die Order über eine verifizierte Börse oder über einen nicht verwahrenden Aggregator läuft, ändert an der steuerlichen Beurteilung nichts.
Welche Unterlagen sollte ich aufbewahren?
Zu jeder Order: Datum und Uhrzeit, das Paar, Ein- und Auszahlungsbetrag, Zieladresse, ausführender Anbieter und der Euro-Wert im Zeitpunkt des Tauschs. Sichern Sie diese Angaben selbst — Instant-Börsen führen für Sie keine dauerhafte Kontohistorie.
SwapRocket ist ein nicht verwahrender Aggregator und weder Steuerberater noch Rechtsanwalt. Die Darstellung gibt veröffentlichte Regeln nach unserem Verständnis wieder und kann überholt sein; Beträge, Fristen und Verwaltungsauffassungen ändern sich. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine steuerberatende Person.
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