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Deutschland · BaFin · Allgemeine Informationen

Krypto-Regulierung in Deutschland

Deutschland gilt als streng reguliert — was häufig mit „verboten" verwechselt wird. Tatsächlich richtet sich das Recht an Unternehmen: Wer Kryptowerte verwahrt, tauscht oder Euro bewegt, braucht eine Zulassung und muss seine Kundschaft identifizieren. Privatpersonen dürfen ihre eigenen Werte halten und tauschen. Diese Seite ordnet die vier maßgeblichen Bausteine ein und zieht anschließend die ehrliche Grenze, was ein nicht verwahrender Tausch leisten kann und was nicht.

Die vier maßgeblichen Bausteine

MiCAR und das KMAG

Seit der Verordnung über Märkte für Kryptowerte gilt in der gesamten EU ein einheitlicher Rahmen für Kryptowerte-Dienstleister. Das deutsche Kryptomärkte-Aufsichtsgesetz führt MiCAR national aus und bestimmt die BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde. Wer Kryptowerte verwahrt, tauscht oder für andere ausführt, braucht dafür eine Zulassung.

Geldwäscherecht

Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz müssen ihre Kundinnen und Kunden identifizieren, Geschäftsbeziehungen laufend überwachen und Verdachtsfälle melden. Genau daraus folgt die Ausweisprüfung bei jeder deutschen Börse, die Guthaben verwahrt oder Euro bewegt — sie ist gesetzliche Pflicht und keine Geschäftsentscheidung.

Transfer-of-Funds-Verordnung

Bei Transfers von Kryptowerten müssen beaufsichtigte Anbieter Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem übermitteln — das europäische Gegenstück zur Travel Rule. Die Pflicht trifft die Unternehmen. Wer Coins zwischen eigenen Wallets bewegt, ist davon nicht erfasst.

Was eine Erlaubnis nicht bedeutet

Eine BaFin-Zulassung betrifft die Organisation, die Eigenmittel und die Pflichten des Unternehmens. Sie ist kein Qualitätssiegel für einzelne Kryptowerte und kein Schutz vor Kursverlusten. Die BaFin weist ausdrücklich auf das Totalverlustrisiko hin.

Wo SwapRocket steht

Die Verwahrung zieht die Grenze

Die genannten Pflichten knüpfen daran an, dass ein Unternehmen Ihre Werte oder Ihr Geld hält. SwapRocket verwahrt nichts: Die Coins wandern aus Ihrer Wallet zum ausführenden Anbieter und von dort an die Adresse, die Sie angeben. Deshalb verlangt der reine Krypto-zu-Krypto-Tausch weder ein Konto noch Ausweisdokumente.

Euro ist die zweite Grenze

Alles, was ein deutsches Bankkonto, SEPA oder eine Kartenzahlung berührt, läuft über regulierte Zahlungsdienstleister mit gesetzlicher Identifizierungspflicht. Jeder Euro-Kauf wird deshalb verifiziert. Wer anonyme Euro-Käufe per Karte bewirbt, stellt diese Abläufe falsch dar.

Für Sie erlaubt, für Unternehmen reguliert

Kryptowerte zu kaufen, zu halten und zu tauschen ist in Deutschland zulässig. Reguliert wird die Tätigkeit der Anbieter. Ein nicht verwahrender Tauschdienst bewegt sich damit im rechtlichen Rahmen — Ihre steuerlichen Erklärungspflichten bleiben davon unberührt.

Was es nicht gibt

Kryptowerte fallen nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung. Geht bei einem Tausch etwas schief, hängt die Lösung vom ausführenden Anbieter ab und nicht von einem staatlichen Sicherungsfonds. Das ist der ehrliche Preis des kontofreien Wegs — und der Grund, warum wir nur an etablierte Anbieter routen und deren Leistung laufend veröffentlichen.

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Krypto-Regulierung — häufige Fragen

Ist Kryptohandel in Deutschland legal?

Ja. Kryptowerte zu kaufen, zu halten und zu tauschen ist erlaubt. Reguliert sind die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die seit MiCAR und dem KMAG eine Zulassung der BaFin benötigen.

Welche Rolle spielt die BaFin?

Die BaFin beaufsichtigt Kryptowerte-Dienstleister in Deutschland, erteilt Zulassungen nach MiCAR und überwacht die Einhaltung der Geldwäschepflichten. Eine Zulassung sagt etwas über das Unternehmen aus, nicht über die Werthaltigkeit eines einzelnen Kryptowerts.

Warum verlangt jede deutsche Börse einen Ausweis?

Weil das Geldwäschegesetz die Identifizierung der Kundschaft vorschreibt, sobald ein Unternehmen Guthaben verwahrt oder Euro bewegt. Die Prüfung ist gesetzlich vorgegeben und lässt sich von den Anbietern nicht abwählen.

Ist ein Tausch ohne KYC in Deutschland zulässig?

Die Nutzung eines nicht verwahrenden Krypto-zu-Krypto-Tauschdienstes ist zulässig. SwapRocket hält keine Werte, bewegt keine Euro und legt kein Konto für Sie an, sodass die Identifizierungspflichten verwahrender Börsen auf dieser Strecke nicht greifen. An Ihren steuerlichen Pflichten ändert das nichts.

Was besagt die Transfer-of-Funds-Verordnung für mich?

Sie verpflichtet beaufsichtigte Anbieter, Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem mitzusenden. Deshalb fragt eine regulierte Börse gelegentlich, wem eine Zieladresse gehört. Für Übertragungen zwischen Ihren eigenen Wallets gilt sie nicht.

Sind meine Kryptowerte gesetzlich geschützt?

Nein, eine Einlagensicherung wie bei Bankguthaben gibt es nicht. Deshalb ist die nicht verwahrende Ausführung ein Vorteil: Ihre Coins liegen nur für die Dauer des Tauschs beim ausführenden Anbieter und nie dauerhaft bei uns.

SwapRocket ist ein nicht verwahrender Aggregator und kein von der BaFin beaufsichtigtes Unternehmen; diese Seite ist keine Rechts- oder Anlageberatung. Die Darstellung gibt veröffentlichte Regeln nach unserem Verständnis wieder und kann überholt sein. Maßgeblich sind die Angaben der BaFin und die geltenden Gesetze.

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